In Baden-Württemberg ist die Haltung sogenannter „Listenhunde“ durch die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) geregelt. Diese Verordnung sieht vor, dass bestimmte Hunderassen, wie der American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier, als potenziell gefährlich eingestuft werden. Auch Hunde anderer Rassen können als gefährlich gelten, wenn sie durch aggressives Verhalten auffallen. Für diese Hunde ist ein Wesenstest erforderlich, um ihre Gefährlichkeit zu beurteilen und gegebenenfalls die Haltungserlaubnis zu erhalten oder Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht zu vermeiden.
Der Wesenstest in Baden-Württemberg umfasst in der Regel folgende Prüfungsbereiche:
Der Test dauert durchschnittlich etwa 30 Minuten und kann für Hund und Halter eine erhebliche Stresssituation darstellen:
Für die Anmeldung zum Wesenstest in Lörrach wende Dich bitte an das zuständige Landratsamt oder die Ortspolizeibehörde. Eine vorherige Vorbereitung, z.B. innerhalb unseres Erziehungskurses kann hilfreich sein, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Altersvorgaben: Der erste Wesenstest kann ab einem Alter von 6 Monaten durchgeführt werden. Wird der Test vor dem 15. Lebensmonat bestanden, ist eine Wiederholungsprüfung zwischen dem 15. und 18. Monat erforderlich
Prüfungsdurchführung: Die Prüfung wird von einem Amtstierarzt und einem sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt
Folgen bei Bestehen: Bei Bestehen des Tests kann die vermutete Gefährlichkeit des Hundes widerlegt werden, was Auswirkungen auf Maulkorb- und Leinenpflicht haben kann
Folgen bei Nichtbestehen: Wird der Test nicht bestanden, bleibt der Hund als gefährlich eingestuft, und es gelten entsprechende Haltungsauflagen.