Woraus besteht der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis (theoretischer Teil der Begleithundeprüfung) ist ausschließlich für den Hundeführer bzw. die Hundeführerin vorgesehen. Dabei müssen Kenntnisse über Hunde, deren Haltung sowie angrenzende Sachgebiete nachgewiesen werden. In der Regel handelt es sich um allgemeine Fragen.
Die Fragebögen werden direkt vor Ort ausgewertet. Werden mehr als 70% der Fragen korrekt beantwortet, gilt der theoretische Teil als bestanden. Andernfalls endet die Prüfung für den Hundeführer bzw. die Hundeführerin – und somit auch für den Hund, da eine Teilnahme ohne bestandenen Theorieteil nicht möglich ist.
Der Sachkundenachweis muss nur einmal erbracht werden. Nach erfolgreichem Bestehen kann der Hundeführer bzw. die Hundeführerin beliebige Prüfungen absolvieren, ohne erneut einen Sachkundenachweis vorlegen zu müssen.
Die bestandene Sachkundeprüfung ist vom Hundeführer bzw. der Hundeführerin nachzuweisen.