Woraus besteht der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis(Theoretische Teil der Begleithundeprüfung) ist nur für den Hundeführer/in gedacht – hier muss er/sie
seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Allgemeine Fragen.
Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr
vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).
Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren.
Die bestandene Sachkundeprüfung ist vom Hundeführer/in nachzuweisen.