Platzordnung des SV-OG Lörrach
1. Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz auf dem
Hundeplatz.
2. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand, den Trainern/Ausbildern und dem
Platzwart. Ihre Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
3. Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, sind vom
Übungsbetrieb fernzuhalten. Dazu zählen auch Durchfall und Ungezieferbefall. Das Betreten des
Ausbildungsplatzes mit läufigen Hündinnen ist nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen
Ausbilder gestattet.
4. Wenn vom Trainer keine andere Anweisung erfolgt, wird der Platz grundsätzlich mit dem
angeleinten Hund betreten und/oder verlassen. Die Übungsplätze dürfen nicht ohne Trainer
betreten und genutzt werden.
5. Jeder Hundeführer hat bei seinem Hund für eine reißfeste Leine und ein sicheres
Halsband/Geschirr zu sorgen. Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle
Aufforderung des Vereins vom Besitzer mit einem gutsitzenden Maulkorb zu versehen. Störungen
durch den Hund (z.B. Bellen) sind sofort zu unterbinden.
6. Generell ist der Hundekontakt an der Leine mit anderen Hunden untersagt. Auf dem gesamten
Vereinsgelände besteht Leinenpflicht.
7. Das Lösen und Markieren der Hunde auf dem Trainingsgelände ist zu vermeiden. Das
Vereinsgelände ist kein Bereich, um den Hund Kot absetzen zu lassen und ersetzt kein
Spazierengehen. Hundekot ist auf dem gesamten Gelände vom Hundeführer unaufgefordert
selbst zu entsorgen, beim Lösen und Markieren auf den Trainingsplätzen ist die Stelle anschließend
mit Wasser zu löschen.
8. Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Auf
den Trainingsplätzen gilt Rauch- und Alkoholverbot.
9. Um Gäste, Zuschauer etc. nicht zu gefährden und eventuelle (aggressive)
Ressourcenverteidigung bei den Hunden zu vermeiden, wird der Aufenthaltsbereich Pergola (Terrasse)
generell als „hundefreie“ Zone angesehen.
10. Das Parken der Autos ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Befahren des
Vereinsgeländes hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen. Das Benutzen des Parkplatzes und
die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf mögliche Verletzungsgefahr
durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst.
11. Der Hundehalter/in haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund
verursacht wurden. Der Verein ist im Schadensfall Schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle
sind zwischen Schädiger und Geschädigten direkt abzuwickeln. Der Verein übernimmt keine
Haftung für Schäden jeglicher Art an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc.
12. Die Ausbildung erfolgt zu den festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen,
haben keinen Anspruch auf Teilnahme.
13. Platzanlagen, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Personen, die
das Eigentum des Vereins mutwillig zerstören oder beschädigen, sind zur Ersatzleistung verpflichtet.
14. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines
Erwachsenen am Übungsplatz aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden nicht zu
nähern. Dies gilt insbesondere für Hunde, die in Boxen in geöffneten Kofferräumen untergebracht
sind. Der Hundeplatz ist kein Kinderspielplatz. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen,
den Anordnungen der Übungsleiter Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen
benutzt werden. Mitglieder haften für ihre Besucher.
15. Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln.
16. Verstöße gegen die Platzordnung sowie die Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder
können den Ausschluss vom Übungsbetrieb bzw. einen Platzverweis zur Folge haben.
Lörrach 2022