Was ist für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung zu
beachten?
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Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate
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Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer/in einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der
Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
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Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken abgelegt
werden.
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Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das
nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband verwendet werden.
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Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der
Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt.
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Jeder Hund, der vorgeführt wird muss gechipt oder tätowiert
sein.
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Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung Mitglied im SV-OG Lörrach
sein, d.h. er muss Mitglied in einem Verein sein, der dem SV/ Swhv oder vergleichbarer Hundeverein angeschlossen ist.
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Das bedeutet, wenn keine andere Vereinszugehörigkeit besteht, müssen Sie
mindestens drei Monate vor der BH- Prüfung Mitglied beim SV-OG Lörrach werden. Rechtzeitig vor der Prüfung wird dann von uns beim SV eine Kombi-Leistungsurkunde angefordert, ohne die eine
BH-Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
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Die Kosten für die BH-Prüfung und die Erstausstellung einer Leistungsurkunde, bzw. falls
vorhandenen Leistungsurkunde ein Ergänzungsblatt angefordert werden muss trägt der Teilnehmer/in. Der Betrag wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
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Bei nicht bestandenen Prüfung erfolgt keine Rückerstattung der
Gebühr.